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   BVerwG, 31.10.1985 - 9 B 358.85   

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https://dejure.org/1985,6881
BVerwG, 31.10.1985 - 9 B 358.85 (https://dejure.org/1985,6881)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1985 - 9 B 358.85 (https://dejure.org/1985,6881)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1985 - 9 B 358.85 (https://dejure.org/1985,6881)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gruppenverfolgung - Verfolgung von Angehörigen der arabisch-orthodoxen Kirchengemeinschaft in der Türkei - Die verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung

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  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1985 - 9 B 358.85
    Bei einer derartigen Gruppenverfolgung ist jeder Angehörige der Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar betroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen, Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Gruppenangehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 [BVerwG 30.10.1984 - 9 C 24/84]; vgl. auch BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1985 - 9 B 358.85
    Bei einer derartigen Gruppenverfolgung ist jeder Angehörige der Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar betroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen, Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Gruppenangehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 [BVerwG 30.10.1984 - 9 C 24/84]; vgl. auch BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1985 - 9 B 358.85
    Bei einer derartigen Gruppenverfolgung ist jeder Angehörige der Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar betroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen, Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Gruppenangehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 [BVerwG 30.10.1984 - 9 C 24/84]; vgl. auch BVerfGE 54, 341 ).
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